Schul-ABC
An- und Abmeldung
Für die Anmeldung der Schulanfänger des darauffolgenden Schuljahres gibt es an den Duisburger Grundschulen im Herbst zentrale Anmeldetage.
Dieser Termin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die aktuellen Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/25 sind dieses Mal in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 27.09.2024. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email und vereinbaren einen Termin.
Zur Anmeldung ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind mitbringen.
Kinder die vorzeitig eingeschult werden sollen benötigen zur Anmeldung auch das Familienstammbuch.
Bei Ihrem Anmeldetermin füllen wir gemeinsam mit Ihnen einen Anmeldebogen aus während Ihr Kind an unserem „Schulspiel“ teilnimmt.
Bei Besonderheiten (vorzeitige Anmeldung, Behinderungen, Rückstellungen) vereinbaren Sie bitte mit uns einen gesonderten Termin, da wir uns gerne zur Beratung mit Ihnen etwas mehr Zeit nehmen.
Abmeldung
Bei Umzug oder Schulwechsel ist es erforderlich, sich im Sekretariat unserer Schule persönlich abzumelden.
Anfangszeiten
Ab 8.00 Uhr sind die Schultüren geöffnet und die Kinder können in die Schule kommen. Die Klassen werden von den Lehrkräften betreut. Um 8.15 Uhr schellt es und der Unterricht beginnt.
Außerschulische Partner
Die KGS Am Bergmannsplatz arbeitet mit zahlreichen außerschulischen Partnern zusammen, die mit unterschiedlichen Aktionen oder Projekten das Schulleben ergänzen. Dazu gehören die Polizei, das Gesundheitsamt, die Stadtbücherei, die Stadtwerke, die Sparkasse, die Kirchengemeinde Herz-Jesu, die Caritas, die Feuerwehr, das Jugendamt, die umliegenden Kindertagesstätten, die Niederrheinische Musikschule.
Um das Kultur-, Werte- und Sportangebot unserer Schule zu bereichern, ist die Kooperation mit den außerschulischen Partnern unerlässlich.
Betreuung
So verschieden unsere Kinder und ihre Familien sind, so unterschiedlich sind auch die Betreuungsangebote an unserer Schule, mit denen wir die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen möchten. Das Modell „Verlässliche Grundschule“ bietet Eltern eine sichere Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, das Angebot des Offenen Ganztags versorgt die angemeldeten Kinder bis 16.00 Uhr, sie bekommen Mittagessen, machen die Hausaufgaben mit Begleitung von Lehrkräften und haben nachmittags und in den Ferien vielfältige pädagogische Angebote zur Auswahl (s. Offene Ganztagsschule).
Beurlaubung
Notwendige eintägige Beurlaubungen sind grundsätzlich eine Woche vorher bei der Klassenleitung mit Begründung schriftlich zu beantragen.
Die Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor Ferien, vor beweglichen Ferientagen und im Anschluss an Ferien und im Anschluss an bewegliche Ferientage ist nach dem Schulgesetz grundsätzlich nicht zulässig. Nur in dringenden Fällen müssen Ausnahmen davon bei der Schulleiterin nachgewiesen werden. Die Eltern müssen rechtzeitig einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Schulleitung stellen. Der Antrag ist eine Woche vorher abzugeben.
Verpasster Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.
Bewegliche Ferientage
In jedem Jahr stehen der Schule drei oder vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Diese Tage werden jeweils für das darauf folgende Schuljahr von der Schulkonferenz festgelegt.
Die aktuellen beweglichen Ferientage entnehmen Sie bitte der Terminliste.
Computer
In unserer Schule sind in allen Klassen Medienecken eingerichtet, welche zum Teil einen Zugang zum Internet haben, so dass diese mit in die Unterrichtsorganisation einbezogen werden können. Zudem bietet unsere Schule den Schülerinnen und Schülern einen vernetzten Computerraum mit ca. 14 internettauglichen PC ´s. Dort haben Klassen oder auch Fördergruppen und Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, intensiv mit dem Medium zu arbeiten und erste Schritte im Internet zu erproben.
Einschulung
Die Einschulung findet immer am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Der Tag beginnt mit einem Gottesdienst in der Herz-Jesu-Kirche. Danach werden die Kinder mit einer kleinen Feier auf dem Schulhof oder in der Turnhalle begrüßt, die von den älteren Schülerinnen und Schülern gestaltet wird. Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde statt. Währenddessen haben die Eltern und andere Gäste Gelegenheit, sich bei Kaffee und Kuchen auszutauschen und näher kennen zu lernen.
Eltern und Schule als Team
Tauchen Schwierigkeiten auf, die im Zusammenhang mit der Schule stehen, fragen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes jederzeit um Rat. Schließlich ist uns allen an einer glücklichen Schulzeit Ihres Kindes sehr gelegen.
Elternarbeit
Nutzen Sie die Chance, sich aktiv in das Schulleben Ihres Kindes einzubringen und damit an einem wichtigen Teil des Lebens Ihres Kindes Anteil zu haben. Neben der Möglichkeit, sich in den Schulmitwirkungsgremien (s. Schulmitwirkung) zu engagieren, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, den Schulalltag mit zu gestalten.
Helfen können Sie unter anderem bei folgenden Aktivitäten:
Klassenfeste
Grillnachmittage
Wanderungen und Ausflüge (Begleitung)
Basteln mit der Klasse am Vormittag oder Nachmittag
Wöchentliche Lesestunde am Vormittag
St. Martinszug
Schulfeste
Projektwochen
Spiel- und Sportfeste
Förderverein
Schülerbücherei
Jede Hilfe ist eine Freude für die Kinder und uns Lehrkräfte. Vorschläge sind uns immer willkommen. Wenden Sie sich mit Ihren Ideen an die Klassenleitung Ihres Kindes oder schreiben Sie uns einfach eine email.
Eltern - Mithilfe im Unterricht
Wir unterscheiden zwei Arten der Mithilfe: Die punktuelle Mithilfe durch Eltern z. B. beim Basteltag oder beim Unterrichtsgang und die regelmäßige Unterstützung der Lehrkraft und aller Kinder im Unterrichtsvormittag, z. B. als Lesehelfer, Schwimmbegleitung, Büchereibetreuung usw. Dieser Einsatz erfolgt grundsätzlich mit Genehmigung der Schulleiterin und nach Vorgaben der Lehrkraft und wird in der Klassenpflegschaft beraten. Bei solcher Mitarbeit unterliegen alle Beobachtungen im Unterricht einer strengen Schweigepflicht – auch gegenüber allen anderen Eltern der eigenen Klasse.
Elternmitwirkung
Die Mitwirkung der Eltern unterstützt die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule. Sie ist dann besonders wirkungsvoll, wenn alle Beteiligten partnerschaftlich und offen zusammen arbeiten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für den Schulerfolg unserer Kinder wichtig, daher sind ein Informationsaustausch, konstruktive Diskussionen und der Wille, Probleme einvernehmlich zu lösen unerlässlich. (s. auch Gremien)
Elternsprechwoche
Neben individuellen Beratungen und Informationen stehen Ihnen die Lehrkräfte an zwei Elternsprechwochen im Schuljahr zur Verfügung. Diese werden Ihnen auf den Elternabenden bzw. auf unserem Ganzjahresplaner bekannt gegeben. Meist an zwei Nachmittagen finden persönliche Termine statt. Die Lehrkräfte bieten bei Bedarf auch weitere Sprechzeiten an.
Englisch
Im Jahr 2008 wurde der Englischunterricht an Grundschulen ausgeweitet. Seitdem erhalten die Kinder ab dem zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres durchgängig zwei Wochenstunden Unterricht in der englischen Sprache. Ab Klasse 3 können kurze Englisch-Tests geschrieben werden, die allerdings nicht benotet werden.
Entschuldigungen
Die Eltern müssen die Schule am Tage des Fehlens bis 9 Uhr benachrichtigen, wenn ihr Kind aus Krankheits- oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen kann. Bitte informieren Sie uns unbedingt so frühzeitig, damit wir wissen, dass Ihr Kind nicht auf dem Schulweg verloren gegangen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, der Lehrkraft das Fehlen durch einen Mitschüler mitteilen zu lassen. Die Betreuung bzw. die Fachkräfte des Ganztags werden dann von uns informiert. Wenn ein Kind wegen einer Krankheit länger als 3 Tage fehlt, müssen die Eltern uns eine schriftliche Entschuldigung mitbringen und ein ärztliches Attest. Tritt eine Krankheit direkt vor oder nach den Ferien auf (erster bzw. letzter Schultag), so benötigen wir auf jeden Fall ein ärztliches Attest (Beschluss unserer Schulkonferenz).
Erreichbarkeit der Eltern
In dringenden Fällen (z. B. bei einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall) ist es dringend notwendig, dass wir die Eltern des betroffenen Kindes erreichen können. Daher ist es unumgänglich, dass wir stets eine aktuelle Telefon- oder Handynummer der Eltern haben, auch sonstige Angehörige des Kindes können wir gern benachrichtigen.
Fahrrad
An unserer Schule werden die Kinder im 3ten und 4ten Schuljahr innerhalb der Verkehrserziehung auf die Radfahrkontrolle im 4. Schuljahr vorbereitet. Zum Unterricht gehören theoretische Teile und praktische Übungen.
Im vierten Schuljahr legen die Kinder dann eine Radfahrkontrolle mit der Polizei ab.
Vor diesem Tag sehen wir es aus sicherheitstechnischen und versicherungs- technischen Gründen äußerst ungern, wenn die Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Ferien
In unserer Terminliste, dem Elternjahresplaner, finden Sie die aktuellen Ferientermine für das laufende Schuljahr. Neben den Ferienzeiten haben die Kinder zusätzlich drei bzw. vier bewegliche Ferientage (s. bewegliche Ferientage), die von der Schulkonferenz für jeweils ein Schuljahr beschlossen werden.
Fernseher, Computer und Playstation
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Kinder täglich mehrere Stunden fernsehen. Dadurch geht ihnen die Zeit zum Spielen verloren. Immer mehr Kinder haben auf Grund fehlender Bewegungserfahrung große Probleme in der Grob- und Feinmotorik. Dies wirkt sich auch auf die kognitive Entwicklung der Kinder aus. Diese Tatsache ist sehr bedenklich. Eine feste Vereinbarung der Fernsehzeiten (täglich max. 30 Minuten) kann ewigen Diskussionen vorbeugen.
Übrigens: An unserer Schule ist das Mitbringen von elektronischem Spielzeug wie Playstation usw. verboten. Das Handy muss während des Unterrichtsvormittags ausgeschaltet bleiben und darf auch nicht in der Pause benutzt werden.
Frühstück
Jeden Morgen findet in der Klasse ein gemeinsames Frühstück statt, zu dem auch Schulmilch bestellt werden kann. Das Schulfrühstück sollte jedoch das Frühstück zu Hause auf keinen Fall ersetzen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind ein ausgewogenes Schulfrühstück mit Brot und / oder Obst mitbringt. Süßigkeiten stärken die Kinder nicht und nur ein gesundes Frühstück trägt dazu bei, dass sich die Kinder über den gesamten Schulmorgen gut konzentrieren können.
Fundsachen/ Fundkorb
Leider sammeln sich in unseren Fluren und an den Garderobenhaken immer mehr Kinderkleidungsstücke, die vergessen wurden. Für diese Fälle haben wir ab sofort einen Fundkorb im Flur eingerichtet, in den wir gefundene Kleidung legen. Am Monatsende wird der Fundkorb geleert und die verbliebenen Anziehsachen Pater Tobias als Kleiderspende für bedürftige Menschen zur Verfügung gestellt.
Gesundheitserziehung
Die Schulzahnpflege dient der Vorbeugung und Bekämpfung von Erkrankungen im Zahn- und Kieferbereich sowie der Pflege und Gesundhaltung der Zähne.
Im Rahmen der Schulzahnpflege werden alle Kinder einmal jährlich während des Unterrichtsvormittags von der Schulzahnärztin untersucht. Ist ein Kind behandlungsbedürftig, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung mit der Empfehlung, einen Zahnarzt ihrer Wahl aufzusuchen.
Unsere Schule arbeitet darüber hinaus eng mit dem Duisburger Gesundheitsamt zusammen. Neben der Thematisierung der Zahngesundheit im Fach Sachunterricht besucht auch eine Expertin einmal im Schuljahr jede Klasse und übt z. B. das richtige Zähne putzen mit den Kindern.
Gottesdienste
In jedem Schuljahr finden regelmäßig katholische Gottesdienste in der katholischen Kirche Herz–Jesu statt. Die Einschulung, die Weihnachtszeit und das Osterfest werden so feierlich begangen. Außerdem findet zum Ende eines jeden Schuljahres immer ein Abschlussgottesdienst statt, in dem die Kinder aus dem jeweiligen vierten Schuljahr von allen anderen Kindern der Schule verabschiedet werden. An der Vorbereitung der verschiedenen Gottesdienste sind Kinder aus verschiedenen Jahrgängen im Religionsunterricht beteiligt, außerdem die Lehrkräfte und Pater Tobias. Für die Kinder ist es immer eine große Motivation, den Gottesdienst zu gestalten. Besonders das gemeinsame Erleben (singen, beten, spielen, …) mit allen Kindern der Schule ist ein schönes Erlebnis.
Alle Kinder mit anderem Glauben sollten gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden, ob sie an unseren Schulgottesdiensten teilnehmen wollen. In der Vergangenheit haben wir uns immer sehr gefreut, wenn alle Kinder der Schule die Gottesdienste gemeinsam vorbereitet und gefeiert haben. Schließlich geht es nicht darum, die Kinder zu einem anderen Glauben zu erziehen, sondern um die Förderung des Schullebens und um das gemeinsame Erleben.
Gremien
Eltern wirken in der Schule direkt oder durch ihre Vertreter in den Mitwirkungsorganen mit. Dabei muss sich jede Form der Mitwirkung am wohlverstandenen Interesse der Schülerinnen und Schüler orientieren.
Zu den wichtigsten Gremien, in denen Eltern mitwirken, zählen die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Diese Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung und das Recht auf Information. Die Tätigkeit in den Gremien ist ehrenamtlich.
Halbjahreszeugnis
Die Kinder der dritten und vierten Schuljahre erhalten immer Ende Januar/Anfang Februar ein Halbjahreszeugnis. Dies besteht im dritten Schuljahr aus einem Berichtszeugnis, das mit Noten ergänzt ist. Im vierten Schuljahr enthält das Halbjahreszeugnis nur Noten und wird ergänzt mit der begründeten Empfehlung für eine Schulform der weiterführenden Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 bekommen erst zum Schuljahresende ihr Zeugnis ausgehändigt. Es enthält keine Noten, sondern ist als reines Berichtszeugnis verfasst.
Lern- und Förderempfehlungen zum erfolgreichen Weiterlernen werden ab dem ersten Halbjahr des zweiten Schuljahres ausgegeben. Sie sind an ein Elterngespräch gekoppelt (s. Lern- und Förderempfehlung).
Halteverbot
Bitte befolgen Sie das absolute Halteverbot sowohl an der Rolandstraße als auch an der Prinz-Regent-Straße vor dem Schulgelände! Auch das Halten und Parken auf dem Schulhof ist nicht zulässig!
Besonders bei Regenwetter, wenn viele Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden, ist die Sicherheit der Kinder durch falsch haltende und parkende Autos nicht gewährleistet.
Hausaufgaben
Kinder brauchen einen ruhigen Arbeitsplatz und eine festgelegte Zeit, in der sie ihre Aufgaben erledigen. Die Kinder bearbeiten ihre Hausaufgaben selbständig. Die Eltern sollten sich darauf beschränken, sich für die Arbeiten des Kindes zu interessieren und Fragen zu beantworten. Sie achten darauf, dass ihr Kind die Aufgaben erledigt, ohne zu trödeln. Für die Bearbeitung sollten die Kinder nicht mehr als 30 Minuten (Klasse 1 und 2) bzw. 45 Minuten (Klasse 3 und 4) benötigen. Falls Ihr Kind die vorgegebene Zeit um mehr als 15 Minuten überschreitet, sollte die Bearbeitung der Hausaufgaben abgebrochen werden.
Wenn Kinder ihre Hausaufgaben nicht vollständig bearbeiten konnten, müssen sie dies am nächsten Tag der Lehrkraft mitteilen, so dass diese darauf eingehen kann.
Die Ganztagsbetreuung bietet für die angemeldeten Kinder natürlich auch in diesem zeitlichen Umfang Hausaufgabenbetreuungszeiten an.
Hitzefrei
aufgrund von anhaltend warmem Wetter ist damit zu rechnen, dass sich die Temperaturen mit zunehmender Tageszeit in den Klassenräumen erhöhen und somit mit Hitzefrei zu rechnen ist.
Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns kurzfristig informiert.
An Tagen mit Hitzefrei haben Ihre Kinder Unterricht nach Stundenplan, allerdings sind die Stundenzeiten verkürzt. Der Stundenplan sieht an solchen Tagen wie folgt aus:
Zeit
Stunde
8.00 Uhr - 8.15 Uhr
Offener Anfang
8.15 Uhr - 8.50 Uhr
1. Stunde
8.50 Uhr - 9.25 Uhr
2. Stunde
9.25 Uhr - 9.40 Uhr
Hofpause
9.40 Uhr - 9.50 Uhr
Frühstück
9.50 Uhr - 10.25 Uhr
3. Stunde
10.25 Uhr - 11.00 Uhr
4. Stunde
11.00 Uhr - 11.10 Uhr
Hofpause
11.10 Uhr - 11.45 Uhr
5. Stunde
11.45 Uhr - 12.20 Uhr
6. Stunde
Für den Offenen Ganztag gilt folgende Regelung:
Der Ganztag bleibt geöffnet wie bisher, jedoch sollten Sie bedenken, dass sich die Temperaturen auch im Gebäude des Offenen Ganztages mit zunehmender Tageszeit erhöhen.
Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie an den Tagen mit verkürztem Unterricht die Möglichkeit haben, Ihre Kinder frühzeitig abzuholen.
Hospitation
Die Hospitation im Unterricht kann zur Beobachtung des eigenen Kindes mit den Klassen- oder Fachlehrern abgesprochen werden. Sie ist sinnvoll als Grundlage eines sich anschließenden Beratungsgesprächs. Alle Beobachtungen während des Unterrichtsbesuchs, die nicht das eigene Kind betreffen, unterliegen einer strengen Schweigepflicht.
Infektionsschutz
Gemäß §34 Abs. 5 S. 2 IfSG darf ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, wenn es an einer meldepflichtigen und/oder übertragbaren Krankheit, wie z. B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken erkrankt ist. Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Das Kind kann die Schule erst wieder besuchen, wenn durch einen Arzt schriftlich bescheinigt wird, dass es frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Bei einem Läuse- oder Nissenbefall gilt:
Die Eltern besorgen sich wirksame Arzneimittel und behandeln den Kopf des Kindes sowie die Wäsche und evtl. benutzte Kuschelspielsachen sorgfältig. Wenn das Kind dann wieder zur Schule kommt, bestätigen die Eltern schriftlich in der Entschuldigung, dass das Kind jetzt nissen- und läusefrei ist. Treten bei einem Kind wiederholt Läuse auf, müssen die Eltern vor der Rückkehr in die Schule ein ärztliches Attest einholen.
Infoabend für die weiterführenden Schulen
Immer im Spätherbst eines Jahres lädt die Schulleiterin die Eltern der Viertklässler ein und informiert über das Lernen in den weiterführenden Schulen. Es werden die Möglichkeiten aufgezeigt, welche Abschlüsse an welcher Schule erreicht werden können und es gibt Informationen über die örtlichen Schulangebote. Zusätzlich erhalten die Eltern eine Broschüre der Stadt Bochum und eine weitere Entscheidungshilfe des Ministeriums zu allen Fragen des Übergangs von der Grundschule zur Sekundarstufe.
Inklusion
Seit 1995 ist das „Gemeinsame Lernen“ von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der KGS Am Bergmannsplatz in den Schulalltag integriert.
Karneval
Natürlich wird auch in unserer Schule in allen Klassen Karneval gefeiert. Die Kinder und Lehrkräfte kommen verkleidet und geschminkt zur Schule und mit viel Musik und Spielen verbringen wir einen vergnüglichen Unterrichtsvormittag. Nur Waffen (z. B. Knallpistolen) und Konfetti dürfen nicht mitgebracht werden.
Klassenfahrten
In der Regel führt jede Klasse im dritten oder vierten Schuljahr gemeinsam mit der Klassenleitung eine Klassenfahrt durch. Die jeweilige Klassenpflegschaft entscheidet über das Ziel der Fahrt, über die Dauer (zwischen 3 - 5 Tagen) und die Höhe der Kosten.
Klassenpflegschaft
Die Schule ist ein Ort partnerschaftlicher Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Wenn es um Dinge geht, die eine einzelne Klasse betreffen, wird dies im Rahmen der Klassenpflegschaft verwirklicht. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler dieser Klasse und die Klassenleitung. Klassenpflegschaftsabende finden regelmäßig im Schuljahr statt. Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in dieser Klasse beteiligt. Die Beteiligung umfasst Beratungen z. B. über Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, über Klassenfeste und die Klassenfahrt.
Zu Beginn des Schuljahres werden in der Klassenpflegschaft die Unterrichtsinhalte, die nach den Richtlinien und Lehrplänen in Betracht kommen, bekannt gegeben. An diesem Abend wählen auch die Eltern aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten einen Vorsitzenden und den Stellvertreter für die Klassenpflegschaft. Dieses Amt wird in der Regel für mindestens ein Jahr ausgeübt. Die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft (s. auch Gremien).
Kollegium
s. Rubrik Kollegium/Lehrkräfte
Krankheitsfall
s. Entschuldigungen
Läuse
s. Infektionsschutz
Lehramtsanwärter
Seit vielen Jahren sind wir Ausbildungsschule für junge Lehrerinnen und Lehrer der unterschiedlichsten Fächer.
Lehrkräfte
Im Schuljahr 2023/24 sind an der KGS Am Bergmannsplatz ca. 16 Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Schulleiterin (s. Schulleitung) beschäftigt, die alle wahlweise in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Nicht alle Lehrkräfte sind in einer Klassenleitung. Daneben gibt es zwei Förderschullehrer, die das Gemeinsame Lernen (GL) an unserer Schule unterstützen. Zusätzlich wird unser Team durch eine Schulsozialarbeiterin unterstützt und verstärkt.
Lern- und Förderempfehlungen
Lern- und Förderempfehlungen helfen Schülerinnen und Schülern dabei, Lernrückstände durch individuelle Hilfestellung aufzuarbeiten. Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren hierbei die Lernausgangslage im einzelnen Fall und schreiben dann eine auf den Lerntypen abgestimmte Empfehlung mit dem Ziel, dadurch Defizite aufzuarbeiten und Stärken auszubauen.
Eine erfolgreiche Förderung setzt eine Bewusstseinsbildung bei allen Beteiligten, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften, voraus. Nur wenn alle zusammenarbeiten, besteht die Grundlage für erfolgreiches Arbeiten.
Noten
Die Zeugnisse der Klasse 1 und 2 enthalten keine Noten, es sind reine Berichtszeugnisse. Darin werden die Leistungen in den Lernbereichen und Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes beschrieben. Das Zeugnis wird am Ende des Schuljahres ausgegeben. Ab dem dritten Schuljahr erhalten die Schüler auch ein Halbjahreszeugnis, dieses enthält neben den Noten für die Fächer ergänzende Texte. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird dabei auch beschrieben. Dem Halbjahreszeugniszeugnis in Ziffernform des vierten Schuljahres ist eine begründete Schulformempfehlung für die weiterführende Schule angefügt. Das Zeugnis zum Ende der Grundschulzeit enthält nur noch Ziffernnoten für die Schulfächer.
Notfallnummer
s. Erreichbarkeit der Eltern
Offener Schulanfang
s. Anfangszeiten
Offener Ganztag
s. Betreuung
Pausen
s. Unterrichts- und Pausenzeiten
Qualität
s. Schulprogramm – Vera
Radfahrausbildung
Die Verkehrserziehung ist ein wichtiger Bestandteil des Sachunterrichtes. Die Schulkinder sind sowohl als Fußgänger als auch als Fahrradfahrer Teilnehmer des Straßenverkehrs und müssen sich dort zurechtfinden. Dabei werden wir Lehrerkräfte von besonders geschulten Beamten der Polizei unterstützt. Nach bestandener Radfahrprüfung im vierten Schuljahr erhalten die Kinder einen Radfahrausweis. Weiterhin erhalten die Kinder eine Plakette, wenn ihr Fahrrad verkehrssicher ist.
Religionsunterricht
An unserer Schule wird katholischer Religionsunterricht als reguläres Unterrichtsfach erteilt.
Schokoticket
Handreichung zur Übernahme von Schülerfahrkosten
Schüler und Schülerinnen können von der Stadt Duisburg eine Fahrkarte ( Schoko-Ticket) zu einem ermäßigten Preis erhalten.
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines „ermäßigten Schoko – Tickets“ sind in der Schülerfahrkostenverordnung geregelt.
Was ist zu bezahlen?
Der Eigenanteil beträgt zur Zeit:
für das erste Kind 12,00 Euro
für das zweite Kind 6,00 Euro
für volljährige Schülerinnen und Schüler wird ein Eigenanteil in Höhe von 12,00 Euro festgesetzt
für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, entfällt der Eigenanteil.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen den Eigenanteil bezahlen.
Wer hat Anspruch auf ein Schoko - Ticket ?
Bis auf einen Eigenanteil von zwölf Euro, bzw. sechs Euro werden die Fahrkosten übernommen, wenn der Fußweg von Ihrer Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler
der Primarstufe ( Klassen 1 bis 4 ) mehr als 2 Kilometer
der Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10 ) mehr als 3,5 Kilometer
der Sekundarstufe II ( ab Klasse 11, sowie den Klassen des Berufskollegs ) mehr als 5 Kilometer
beträgt.
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch auf eine Fahrkarte aus gesundheitlichen Gründen bestehen. In diesem Fall muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigefügt werden. Aus dem Attest muss die Krankheit/ Behinderung und die voraus. Dauer der Beeinträchtigung hervor gehen. Zudem muss der behandelnde Arzt bestätigen, dass der Schulweg nicht zu Fuß absolviert werden kann.
Für welchen Zeitraum bekommt man das Schoko Ticket ?
Schülerfahrkosten werden in der Regel für die Dauer des Ausbildungsganges gewährt. Ein Schulwechsel muss mitgeteilt werden, in diesem Fall ist ein neuer Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten zu stellen.
Eine nachträgliche Bewilligung eines Schoko – Tickets ist rechtlich nicht zulässig. Die Kosten für selbst beschaffte Tickets werden nur ab Monat der Antragstellung erstattet.
Wie wird das Schoko Ticket beantragt ?
Den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten erhält man im Schulsekretariat. Sollte ein Anspruch auf ein Schoko Ticket bestehen, erteilt das Amt für Schulische Bildung einen Bewilligungsbescheid und das Ticket wird dem/der Schüler/in zugeschickt.
Bei einer Ablehnung des Antrages erhalten die Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.
Unabhängig von der Antragstellung, können für Antragsteller individuell die Leistungen der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) auch direkt in Anspruch genommen werden. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, ein Selbstzahler-Abonnement in den Kundencentern der DVG zu bestellen.
Weitere Auskünfte erteilt
Frau Arndt 283 4357
Frau Centamore Salawarda 283 2705
Frau Peeters 283 3616
Schulanfänger
s. Anmeldung der Schulanfänger
Schulbücherei
Durch die finanzielle Unterstützung des Fördervereins und die tatkräftige Hilfe von Eltern haben wir eine Schülerbücherei, die jede Klasse zu regelmäßigen Zeiten besuchen kann und in der die Schülerinnen und Schüler kostenlos Bücher ausleihen können. Von Bilderbüchern über Sachbücher bis hin zu Kinderbüchern für unterschiedliche Altersstufen kann man hier alles finden, was Leserherzen höher schlagen lässt.
Die Bücherei wird von engagierten Eltern ehrenamtlich betreut, sie führen auch die Ausleihen durch. Bereits im Laufe des ersten Schuljahres erhalten alle Kinder kostenlos einen persönlichen Leseausweis.
Zusätzlich nutzen die Lehrerkräfte die Bücherei für Leseprojekte mit Teilen der Klasse oder mit der gesamten Klasse und auch zur Literaturbeschaffung bei bestimmten Themen des Unterrichts.
Die Öffnungszeiten der Bücherei können im Sekretariat erfragt werden.
Schuleingangsphase
Nach den Vorgaben des Schulgesetzes werden die Klassen 1 und 2 als Schuleingangsphase geführt, der Übergang vom ersten zum zweiten Schulbesuchsjahr erfolgt ohne Versetzung. Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre, sie kann aber auch von schnell lernenden Kindern in einem Jahr oder von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen in drei Jahren durchlaufen werden.
Schülerunfallversicherung
Alle Kinder sind während des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesem/n im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse NRW versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium unserer Schule. Dort arbeiten sechs Elternvertreter sowie sechs Lehrkräfte zusammen. Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in diesem Gremium getroffen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin, die als neutrale Person zwischen den Gruppen ausgleichen und vermitteln sollte.
Die Aufgaben und Entscheidungsmöglichkeiten einer Schulkonferenz sind beispielsweise:
das Schulprogramm
die Einführung von Lernmitteln
der Erlass einer Schulordnung
die Festlegung der beweglichen Ferientage
Schulleitung
Die Schulleitung bearbeitet Aufgaben der Schulentwicklung, der Personalentwicklung und der Organisationsentwicklung und kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den außerschulischen Partnern. (s. auch Schulleitung)
Schulpflegschaft
Alle gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen auch die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die Schulleiterin teil. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitz mit Stellvertretung und die Elternvertreter für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern unserer Schule und erhält Informationen durch die Schulleiterin. Nach Möglichkeit sollten Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, vorher in der Schulpflegschaft beraten werden. (s. auch Gremien)
Schulprogramm
Unser aktuelles Schulprogramm kann jederzeit im Sekretariat unserer Schule eingesehen werden.
Schulweg
Viele Eltern sind wegen des Schulwegs besorgt, zum einen, weil gerade jüngere Kinder sich der Gefahren im Straßenverkehr kaum bewusst sind und zu plötzlichen Reaktionen neigen und zum anderen, weil es leider immer wieder Verkehrsteilnehmer gibt, die sich nicht an die Regeln halten.
Damit Sie und Ihr Kind sich sicherer fühlen, finden Sie hier einige Tipps:
Wählen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg aus, der die wenigsten Gefahrenquellen aufweist, auch wenn dieser Weg nicht der kürzeste ist.
Der Schulweg sollte schon einige Wochen vor Schulbeginn mit dem Kind ausgewählt und eingeübt werden. Dabei werden die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln eingeprägt, auf besondere Gefahrenquellen aufmerksam gemacht, ebenso auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen (Zebrastreifen, Ampelanlagen).
Besonders wirkungsvoll ist dabei ein Rollentausch, bei dem das Kind die Mutter oder den Vater zur Schule führt.
Das Kind muss genügend Zeit für seinen Schulweg haben. Eile führt zu Unachtsamkeit.
Auffällige Kleidung (gelbe Mützen, Umhänge, Kopftücher, Stiefel, Schilder an den Schulranzen...) erhöht die Sicherheit der Kinder auf der Straße.
Grundsätzlich gilt aber: der Schulweg ist Sache der Eltern!
Sekretariat
Unsere Sekretärin ist für sämtliche Verwaltungs- und Sekretariatsbelange unserer Schule zuständig.
Das Sekretariat ist montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt.
Sexualerziehung
Sexualerziehung ist gemäß unserem Lehrplan integrativer Bestandteil des Sachunterrichts und findet vor allem im Jahrgang 4 statt. Ziel ist es, die Kinder altersgemäß mit den verschiedenen Aspekten der Sexualität vertraut zu machen.
Sportfest
Einmal im Jahr findet bei uns ein Sportfest statt.
Wechselnd sind das bei uns die Bundesjugendspiele „Leichtathletik“ auf der Sportanlage oder die „Spiel-und Spaßolympiade“. Hier werden wir immer auch von vielen Eltern tatkräftig unterstützt. Danke !!!!
Stundentafel
Klasse 1: 21 – 22 Wochenstunden
Klasse 2: 22 – 23 Wochenstunden
Klasse 3: 25 – 26 Wochenstunden
Klasse 4: 26 - 27 Wochenstunden
Telefonkette
Gelegentlich kann es notwendig sein, dass alle Eltern einer Klasse über ein wichtiges Ereignis schnellstmöglich informiert werden. Damit aber nicht alle Eltern einzeln angerufen werden müssen, gibt es in jeder Klasse eine Telefonkette. Darin ist geregelt, dass die Schule zwei bis drei Eltern anruft und diese dann immer ein weiteres Elternpaar benachrichtigen. Bitte stellen Sie uns immer aktuelle Telefonnummern zur Verfügung!
Theaterbesuch
Damit die kulturelle Bildung an unserer Schule nicht zu kurz kommt, haben wir wenigstens einmal im Jahr ein Theater bei uns zu Gast. Dort erleben die Kinder dann ein echtes Theaterstück und sind anschließend alle begeistert und voller neuer Eindrücke.
Tornister
Die Kinder müssen heutzutage viel zu viel auf ihrem kleinen Rücken transportieren.
Bitte beachten Sie beim Kauf, dass der Tornister kein zu großes Eigengewicht hat.
An unserer Schule können die Kinder Bücher, Hefter und Hefte, die sie nicht für die Hausaufgaben brauchen, in der Schule lassen.
Unfälle
Unfälle auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg müssen aus versicherungs- technischen Gründen von uns gemeldet werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Klassenlehrer.
Übergang Grundschule – weiterführende Schule
Für die Eltern der Viertklässler bieten wir im Oktober/November einen Informationsabend an, um einen ersten Überblick über das Lernen in den weiterführenden Schulen und über das örtliche Angebot zu geben. (s. auch Informationsabende). Im Unterricht besprechen wir mit den Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit des Wechsels in die fünfte Klasse und erläutern die verschiedenen Schulformen. Je nach Angebot der weiterführenden Schulen besuchen wir gemeinsam mit den Viertklässlern den Unterricht in einer benachbarten Schule der Sekundarstufe. Mit den Eltern wird in einem oder mehreren Elterngesprächen ausführlich über den Lern- und Entwicklungsstandes des eigenen Kindes beraten. Gemeinsam mit den Eltern suchen wir dann nach der richtigen Schulform und empfehlen sie dann im Anhang auf dem Halbjahreszeugnis (s. auch Halbjahreszeugnis).
Unterrichts- und Pausenzeiten
Gemeinsam mit dem Kollegium und den Eltern sind folgende Zeiten festgelegt worden:
1. Stunde: 8.15 bis 9.00 Uhr
2. Stunde: 9.00 bis 9.45 Uhr
Hofpause von 9.45 bis 10.00 Uhr
Frühstückspause von 10.00 bis 10.15 Uhr
3. Stunde: 10.15 bis 11.00 Uhr
4. Stunde: 11.00 bis 11.45 Uhr
Hofpause von 11.45 bis 12.00 Uhr
5. Stunde: 12.00 bis 12.45 Uhr
6. Stunde: 12.45 bis 13.30 Uhr
Sollte eine Lehrerin erkranken, so werden die Kinder in der Schule aufgeteilt.
Für die folgenden Tage erhalten die Kinder dann einen Vertretungsplan.
VERA – Vergleichsarbeiten
Die Bezirksregierung führt flächendeckend im dritten Schuljahr in den Fächern Deutsch und Mathematik Vergleichsarbeiten durch. Nähere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Elternabenden und den Klassenlehrern.
Verlässliche Halbtagsbetreuung
s. Betreuung
Wertsachen
Kinder im Grundschulalter sind oftmals noch nicht in der Lage, Verantwortung für wertvolle Gegenstände (z. B. Uhren, Schmuck, teure Spielsachen usw.) zu übernehmen. Sie verlieren häufig etwas und sind dann unglücklich. Da wir in der Schule solche Gegenstände auch nicht beaufsichtigen oder einschließen können, bitten wir darum, dass die Kinder nur Alltagsgegenstände mit sich führen.
Zähne/Zahnarzt
Jedes Jahr kommt der Schulzahnarzt zu uns in die Schule und untersucht alle Kinder. Kinder, bei denen er Auffälligkeiten feststellt, erhalten eine Karte mit der Empfehlung, einen Zahnarzt aufzusuchen.
Am Anfang jeden Schuljahres kommt zusätzlich eine Prophylaxehelferin in die Schule, um mit den Kindern eine Unterrichtsstunde zum Thema’ Gesundes Essen, Zähne putzen’ abzuhalten.
Zeugnisse
Klasse 1
erhält zu den Sommerferien ein Zeugnis
- mit Kommentar zum Arbeits- und Sozialverhalten
- mit Kommentar zur Lern- und Leistungsentwicklung.
Klasse 2
erhält zu den Sommerferien ein Zeugnis
- mit Kommentar zum Arbeits- und Sozialverhalten
- mit Kommentar zur Lern- und Leistungsentwicklung
- mit Noten
Klasse 3
erhält zum jeweiligen Ende eines Schulhalbjahres ein Zeugnis ausgestattet wie Klasse 2
Klasse 4
erhält zum Halbjahr ein reines Notenzeugnis mit einer Empfehlung für die weiterführende Schullaufbahn und zum Ende der Klasse 4 ein reines Notenzeugnis
s. Halbjahreszeugnisse
Zusätzliche Bemerkung
Alle hier gemachten Angaben, besonders zu Terminen und Preisen, entsprechen dem Stand von September 2016 und sind rein informativ.
Wir sind bemüht, Daten und Inhalte bei Veränderung umgehend anzupassen.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, bitten wir um Mitteilung und Nachsicht. Rechtsansprüche ergeben sich daraus nicht.