Wichtiges zur
Kann Ihr Kind aus Krankheits- oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen, ist es notwendig, Ihr Kind in der Schule zu entschuldigen.
Dies sollte bis spätestens 8.15 Uhr am Tage des Fehlens geschehen.
Bitte rufen Sie im Sekretariat an – besser jedoch: informieren Sie Ihre Lehrkraft telefonisch.
Bitte informieren Sie uns unbedingt so frühzeitig, damit wir wissen, dass Ihr Kind nicht auf dem Schulweg verloren gegangen ist.
Wenn ein Kind wegen einer Krankheit länger als 3 Tage fehlt, müssen die Eltern uns eine schriftliche Entschuldigung mitbringen und/oder ggf. auf Nachfrage ein ärztliches Attest vorlegen.
Tritt eine Krankheit direkt vor oder nach den Ferien auf (erster bzw. letzter Schultag), so benötigen wir auf jeden Fall ein ärztliches Attest.
Sollte Ihr Kind den Ganztagsbetreuung besuchen, muss auch diese von Ihnen informiert werden.
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen § 43, Absatz 2 ist nachfolgend festgelegt:
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Dies bedeutet für Sie als Erziehungsberechtigte, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn telefonisch (oder persönlich) in der Schule abzumelden.
Es ist ebenfalls Ihre Pflicht, für die telefonische Erreichbarkeit während der Unterrichtszeit zu sorgen.
Eltern, die ihre Kinder ganz regelmäßig und verlässlich in der Schule oder bei den Klassenleitungen frühzeitig abmelden, erhalten selbstverständlich auch eine Rückmeldung von der Schule, wenn ihr Kind nicht zum Unterrichtsbeginn in der Schule ist.