Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung
Möchten Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben/vom Unterricht befreien lassen,
reichen Sie bitte frühzeitig (wenigstens 4 Wochen vorher) einen mit dem aktuellen Datum versehenen, formlosen, schriftlichen Antrag
bei der Schulleitung (nicht Klassenleitung!) ein.
Fügen Sie Ihrem Schreiben unbedingt Nachweise, Belege oder ggf. amtliche Schreiben bei.
Anschließend entscheidet die Schulleitung über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich über das Ergebnis.
Wichtig!
Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen
Laut § 43 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kann einem Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung für den Zeitraum vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen nicht stattgegeben werden.
Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung ist nur in sehr begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen möglich.