Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung

 

 

Möchten Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben/vom Unterricht befreien lassen,

 

  • reichen Sie bitte frühzeitig (wenigstens 4 Wochen vorher) einen mit dem aktuellen Datum versehenen, formlosen, schriftlichen Antrag

  • bei der Schulleitung (nicht Klassenleitung!) ein.

  • Fügen Sie Ihrem Schreiben unbedingt Nachweise, Belege oder ggf. amtliche Schreiben bei.

 

Anschließend entscheidet die Schulleitung über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich über das Ergebnis.

 

 

Wichtig!

Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen

 

Laut § 43 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen  kann einem Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung für den Zeitraum vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen nicht stattgegeben werden.

 

Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung ist nur in sehr begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen möglich.